Streubesitz

Der Streubesitz (=Free Float) ist der Anteil der Aktien einer Aktiengesellschaft, die von Kleinanlegern am Aktienmarkt gehandelt werden können.

Jedoch zählen gemäß einer Regelung der Deutschen Börse AG nur Aktien von Anlegern zum Free Float, die weniger als 5% aller Aktien einer Firma besitzen. Ab einem Anteil von mehr als 5% gelten Anleger als Großaktionäre und werden beim Streubesitz nicht berücksichtigt. Allerdings gibt es eine Ausnahme für Aktienpakete von Fonds oder Vermögensberatern, für die die 5%-Schwelle nicht gilt.

Diese Regelung beruht auf der Annahme, dass Großaktionäre ihre Aktienpakete im Regelfall länger halten als Kleinaktionäre und dadurch dem Unternehmen länger verbunden sind.

Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich jedoch nicht verallgemeinern, da auch Kleinanleger ihre Aktien langfristig halten können.

3 interessante Punkte zum Streubesitz

  1. Es empfiehlt sich, Aktien mit einem geringen Streubesitz zu vermeiden, da es aufgrund des geringeren Handelsvolumens zu größeren und ungewöhnlichen Kursbewegungen kommen kann. Diese Aktien werden oft als „enger Markt“ oder „marktenge Papiere“ bezeichnet. Bei der Analyse von Aktien ist es daher ratsam, auch die Verteilung des Streubesitzes zu berücksichtigen.
  2. Eine hohe Streubesitzquote kann eine erhöhte Anfälligkeit für feindliche Übernahmen bedeuten, da Kleinanleger tendenziell eher bereit sind, ihre Anteile zu verkaufen als Großaktionäre, wenn ihnen ein attraktives Angebot vorgelegt wird. Daher ist es für potenzielle Übernahmekandidaten oft von Vorteil, einen niedrigen Streubesitzanteil zu haben, um sich gegen unerwünschte Übernahmeversuche zu schützen.

    Ein Beispiel für so ein mögliches Übernahmeangebot: 
    Der Börsenkurs einer Aktie beträgt 50 Euro. Eine außenstehende Gesellschaft könnte den Kleinaktionären beispielsweise 60 Euro bieten, wenn diese ihre Aktienanteile an die Gesellschaft verkaufen (das wären dann in diesem Fall attraktive 20% Aufschlag gegenüber dem normalen Aktienkurs). 
  3. In vielen Fällen ist ein bestimmter Streubesitzanteil eine Voraussetzung für eine Aufnahme in einen bedeutenden Index. Im Falle des DAX beispielsweise muss der Streubesitzanteil einer Aktie mindestens 10% betragen. Darüber hinaus werden die DAX-Werte anhand ihrer Streubesitz-Marktkapitalisierung gewichtet.

Das bedeutet Folgendes: Eine DAX-Aktie mit hohem Free Float wirkt stärker auf die DAX-Entwicklung ein als eine DAX-Aktie mit niedrigem Free Float. 

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