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Wenn man die Aktie einer Aktiengesellschaft (=AG) kauft, besitzt man einen kleinen Anteil an diesem Unternehmen bzw. am Grundkapital dieses Unternehmens. Man ist dann ein Miteigentümer und Aktionär. Folgende bildliche Erklärung trifft es ganz gut: Wenn ein Unternehmen einen ganzen Kuchen darstellt, dann besitzt man beim Kauf einer Aktie ein Stück dieses „Kuchens“.
Andere Bezeichnungen für den Begriff „Aktie“ sind: Wertpapier, Papier, Anteilsschein oder einfach Wert.
Firmen geben Unternehmensanteile in Aktienform raus, damit sie durch den Verkauf der Anteile zusätzliches Kapital einsammeln können. Durch diese Einnahmen können sie weiter wachsen und neue Investitionen tätigen. Einen Börsengang bzw. IPO wagen in der Regel nur Unternehmen, die bereits eine bestimmte Größe erreicht haben (für kleine Firmen lohnt sich das normalerweise nicht).
Je mehr Aktien ein Anleger von einer AG hat, desto größer ist der Anteil an diesem Unternehmen. Aktien werden an verschiedenen Börsen gehandelt, wo man diese Wertpapiere kaufen und verkaufen kann.
Eine Aktie hat einen bestimmten Preis bzw. einen sogenannten Aktienkurs an der Börse, der aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage zustande kommt. Das bedeutet vereinfacht: Je mehr Anleger eine bestimmte Aktie kaufen wollen, desto höher steigt der Preis. Oder umgekehrt: Je weniger Leute eine bestimmte Aktie kaufen wollen bzw. je mehr Leute diese verkaufen wollen, desto weiter sinkt der Preis.
Das Ziel eines Anlegers bei einem Aktienkauf ist es, Gewinne zu machen. Wenn man eine Aktie zu einem höheren Kurs verkauft, als man sie gekauft hat, hat man dadurch Geld verdient (natürlich kann man aber auch Verluste erleiden). Aber Achtung: Man muss auch noch die Gebühren bei Kauf und Verkauf von Aktien berücksichtigen.
Als Aktienbesitzer hat man verschiedene Rechte. Zum Beispiel das Recht auf Dividende (jedoch nur, falls das Unternehmen auch eine Dividende ausgibt). Man darf meistens auch an der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft teilnehmen (inklusive Stimmrecht), ein Besuch dort ist jedoch eher unüblich für private Anleger.
Beispiel:
Als einer der wenigen deutschen Fußballvereine bietet die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (WKN: 549309) als börsennotiertes Unternehmen jährlich (meist im November) Aktieninhabern die Chance für den Club mitzuentscheiden.
Es gibt mehrere Arten von Aktien, die hauptsächlich die unterschiedlichen Eigenschaften einer Aktie festlegen. Es geht dabei vor allem um diese 3 Differenzierungen:
Stammaktien-Definition:
Stammaktien verleihen ihren Inhabern das Stimmrecht bei der jährlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, wodurch sie bei bestimmten Entscheidungen des Unternehmens, wie zum Beispiel bei der Abstimmung über den Aufsichtsrat, mitbestimmen können. Auch bei außerordentlichen Hauptversammlungen haben Stammaktieninhaber Stimmrecht, beispielsweise bei Entscheidungen über eine mögliche Kapitalerhöhung. Je mehr Stammaktien ein Inhaber hat, desto mehr Stimmrechte hat er und desto größer ist sein Einfluss auf das Unternehmen. Institutionelle Anleger wie Banken, Fonds und Beteiligungsgesellschaften haben aufgrund ihrer großen Aktienanteile oder Verwaltung von Aktien ein hohes Interesse an Stammaktien, um entsprechenden Einfluss ausüben zu können.
Vorzugsaktien-Definition:
Inhaber von Vorzugsaktien haben im Gegensatz zu Stammaktieninhabern kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung (zumindest in Deutschland). Unternehmen können somit weniger Stimmrechte ausgeben und behalten dadurch mehr Kontrolle über Unternehmensentscheidungen. Als Ausgleich für diese Benachteiligung erhalten Vorzugsaktieninhaber bei der Dividendenausschüttung bevorzugte Behandlung, indem sie in der Regel höhere Dividenden erhalten. Es kann sogar vorkommen, dass nur Inhaber von Vorzugsaktien Dividende erhalten und Stammaktieninhaber leer ausgehen, wenn nicht genügend Gewinn ausgeschüttet wird.
Inhaberaktien-Definition:
Inhaberaktien sind leicht zu erklären, da der Besitzer dieser Aktien auch der Inhaber des Wertpapiers mit all seinen Rechten ist. Früher wurden Aktien noch in Papierform an Aktionäre ausgegeben, die sie dann weiterverkaufen konnten, wodurch der Käufer zum neuen Inhaber wurde. Heutzutage werden Aktien jedoch elektronisch über Depots von Banken verwaltet. Die Übertragung von Inhaberaktien kann daher einfach und schnell erfolgen, und der Käufer wird sofort zum neuen Inhaber.
Namensaktien-Definition:
Bei Namensaktien ist die Übertragung auf einen neuen Inhaber etwas schwieriger, da die Namen der Aktionäre zusammen mit ihrem Geburtsdatum, ihrer Adresse und der Anzahl der gekauften Aktien im Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen werden müssen. Käufe und Verkäufe von Namensaktien sind jedoch auch schnell möglich, und die Übertragung wird elektronisch über die betreffende Bank abgewickelt.
Nennwertaktien-Definition:
Bei Nennwertaktien wird der Anteil am Grundkapital über einen festgelegten Nennwert geregelt, der mindestens 1 Euro betragen muss. Der Nennwert stellt den Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft dar und kann unterschiedlich hoch sein.
Zum Beispiel können 500.000 Euro Grundkapital auf 500.000 Aktien mit einem Nennwert von jeweils 1 Euro verteilt werden oder aufgeteilt sein in 2000 Aktien zu je 100 Euro und 2000 Aktien zu je 150 Euro Nennwert. Seit der Einführung des Euro gibt es kaum noch Nennwertaktien und sie werden oft auch als Nennbetragsaktien bezeichnet.
Stückaktien-Definition:
Stückaktien hingegen haben im Gegensatz zu Nennwertaktien keinen festen Nennbetrag. Der Anteil am Grundkapital ist für jede Aktie gleich und kann beispielsweise in Prozenten angegeben werden. Zum Beispiel gibt es von der Aktie XY 5000 Stückaktien, und das Grundkapital beläuft sich auf 500.000 Euro. Der Grundkapitalanteil pro Aktie beträgt somit 0,02% (Berechnung: 500.000 Euro / 5000 Aktien = 100 Euro pro Aktie = 0,02%). 100 Euro ist dann der theoretische Nennbetrag pro Aktie.
Stückaktien wurden seit der Einführung des Euro eingeführt, um die Umstellung der Währung an der Börse einfacher zu machen. Viele Nennwertaktien wurden in Stückaktien umgewandelt. Man kann Stückaktien teilweise an der Abkürzung „o. N.“ in der Aktienbezeichnung erkennen, die auf verschiedenen Finanzportalen im Internet verwendet wird. Ein Beispiel ist die Porsche-Aktie auf finanztreff.de, wo die Bezeichnung „PORSCHE AUTOMOBIL HOLDING SE INHABER- VORZUGSAKTIEN O.ST.O.N“ lautet. Stückaktien werden auch als nennwertlose Aktien oder gelegentlich als Quotenaktien bezeichnet.