Genussscheine werden häufig von mittelständischen Unternehmen ausgegeben und stellen eine Mischung aus Anleihen und Aktien dar. Sie haben sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapital-Charakteristiken. Wie bei Anleihen gibt es bei Genussscheinen Ansprüche auf die Rückzahlung des Nennwerts und auf jährliche Zinszahlungen. Beide sind jedoch nicht garantiert, da die Ausschüttungen von der Gewinnhöhe des Unternehmens abhängen und somit variieren können. Zusätzlich kann man bei Genussscheinen auch am Verlust beteiligt sein (oft bis zur Höhe des Einsatzes). Das bedeutet, dass man am Ende der Laufzeit möglicherweise keinen Gewinn erzielt und sogar einen Totalverlust erleidet. Allerdings bieten Genussscheine in der Regel höhere Renditen als Anleihen, um das erhöhte Risiko auszugleichen.
Es gibt verschiedene Arten von Genussscheinen. Meist werden sie von mittelständischen Unternehmen ausgegeben und sind eine Mischung aus Anleihen und Aktien. Da es keine gesetzlichen Vorschriften für ihre Gestaltung gibt, sollte man vor einer Investition die Bedingungen genau durchlesen und verstehen. Der Aufbau ist oft komplex und für den durchschnittlichen Anleger schwer zu durchschauen. Genussscheine können eine feste oder unbegrenzte Laufzeit haben und werden zu unterschiedlichen Kursen an der Börse gehandelt.
Als Genussscheininhaber hat man keine Mitspracherechte oder Stimmrechte auf der Hauptversammlung wie bei Aktien üblich. Eine Firma benötigt eine Dreiviertelmehrheit in der Hauptversammlung, um Genussscheine ausgeben zu können. Die Eigenschaften von Genussscheinen können von Land zu Land unterschiedlich sein.