Inhaberaktien

Die Erklärung von Inhaberaktien ist im Grunde genommen einfach: Wenn man eine solche Aktie besitzt, gehört sie einem auch. Der Inhaber hat alle Rechte an dem Wertpapier. Allerdings werden Aktien heutzutage nicht mehr physisch ausgehändigt, sondern in Depots bei Banken verwahrt.

Früher wurden Aktien noch als physische Papiere ausgestellt, weshalb sie auch als „Wertpapiere“ bezeichnet wurden. Zu dieser Zeit konnte man die Papiere einfach an eine andere Person weitergeben, die dadurch sofort Inhaber der Aktie wurde. Heute funktioniert das alles elektronisch.

Die Übertragung von Inhaberaktien kann einfach und schnell erfolgen. Durch einen Aktienkauf ist man somit auch sofortiger Inhaber. 

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