Namensaktien

Die Übertragung von Namensaktien auf einen neuen Inhaber gestaltet sich etwas komplizierter als bei Inhaberaktien, da die Namen der Aktionäre in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen werden müssen. Hierbei sind zusätzlich Angaben wie Geburtsdatum, Adresse und die Anzahl der erworbenen Aktien erforderlich (wobei die Adresse nicht zwangsläufig der Wohnort des Aktionärs sein muss).

Dennoch sind auch Käufe und Verkäufe von Namensaktien schnell möglich, ähnlich wie bei Inhaberaktien. Allerdings müssen vor der endgültigen Übertragung der Rechte auf den neuen Inhaber alle erforderlichen Daten von der jeweiligen Bank, über die die Aktien erworben wurden, elektronisch weitergeleitet werden. Hierfür gibt es ein spezielles System, das eine reibungslose und schnelle Abwicklung sicherstellt. Allerdings bedeutet die gesamte Übertragungsprozedur auch einen höheren Aufwand.

Aber: Die Firmen kennen so ihre Aktionäre bzw. die Aktionärsstruktur und können die Inhaber gegebenenfalls kontaktieren (Beispiele für mögliche Kontaktaufnahmen: Einladung zur Hauptversammlung, Mitteilung von interessanten Neuigkeiten). 

Durch solche Kontakte kann bei manchen Anlegern auch eine engere Verbundenheit zur Aktie entstehen, so dass einem ein Verkauf eventuell schwerer fallen könnte. Und darauf hoffen natürlich die Aktiengesellschaften. 

In Deutschland gibt es übrigens überwiegend Inhaberaktien, in England und den USA dagegen beispielsweise hauptsächlich Namensaktien (diese werden dort „Registered Shares“ genannt). 

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