Nennwertaktien

Bei Nennwertaktien wird der Anteil am Grundkapital über einen bestimmten festgelegten Nennwert geregelt. Dieser Nennwert muss mindestens 1 Euro betragen. 

Mit dem Nennwert wird der Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft wiedergegeben. Die Nennwerthöhe kann dabei unterschiedlich hoch sein. 

Beispiel 1

500.000 Euro Grundkapital sind auf 500.000 Aktien, mit je 1 Euro Nennwert, verteilt. 

Beispiel 2

500.000 Euro Grundkapital sind unterschiedlich aufgeteilt, 2000 Aktien zu je 100 Euro und 2000 Aktien zu je 150 Euro Nennwert. 

Seit der Euro-Einführung gibt es kaum noch Nennwertaktien. Nennwertaktien werden oft auch als Nennbetragsaktien bezeichnet. 

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