Bei Nennwertaktien wird der Anteil am Grundkapital über einen bestimmten festgelegten Nennwert geregelt. Dieser Nennwert muss mindestens 1 Euro betragen.
Mit dem Nennwert wird der Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft wiedergegeben. Die Nennwerthöhe kann dabei unterschiedlich hoch sein.
Beispiel 1
500.000 Euro Grundkapital sind auf 500.000 Aktien, mit je 1 Euro Nennwert, verteilt.
Beispiel 2
500.000 Euro Grundkapital sind unterschiedlich aufgeteilt, 2000 Aktien zu je 100 Euro und 2000 Aktien zu je 150 Euro Nennwert.
Seit der Euro-Einführung gibt es kaum noch Nennwertaktien. Nennwertaktien werden oft auch als Nennbetragsaktien bezeichnet.