Der Staat erhebt eine Steuer auf Kapitalerträge von Privatanlegern wie Aktienverkäufe, Dividendeneinkünfte oder Zinseinnahmen. Dabei beträgt die Abgeltungssteuer rund 25% auf den Ertrag. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten, und zwar durch den sogenannten „Sparer-Pauschbetrag“. Bis zu einem Betrag von 1000€ an Kapitaleinnahmen muss ein Privatanleger keine Abgeltungssteuer zahlen. Das bedeutet: Erst wenn man mehr Kapitalerträge erzielt als 1000 Euro, muss man dem Staat circa 25% abgeben.
Bei Paaren beträgt der Sparer-Pauschbetrag 2000€.
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Die Abgeltungssteuer wird automatisch von Banken und Brokern ans Finanzamt gezahlt. Wenn man den Sparer-Pauschbetrag nutzen möchte, kann man den Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag erteilen. Dadurch wird verhindert, dass Abgeltungssteuer gezahlt wird, zumindest bis zum im Freistellungsauftrag festgelegten Betrag (maximal 1000 Euro). Alternativ kann man über die jährliche Einkommensteuererklärung eventuell zu viel gezahlte Steuern auf Kapitalerträge zurückfordern und vom Sparer-Pauschbetrag profitieren.
Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es, Banken anzuweisen, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag nicht an das Finanzamt abzuführen.
Es funktioniert nach dem Motto: „Hallo Bank, ich habe einen Sparer-Pauschbetrag. Bitte führe meine Kapitalerträge bis zu einem Betrag von X nicht an das Finanzamt ab.“
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Freistellungsaufträge nicht die einzige Möglichkeit sind, den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen. Es ist auch möglich, die Steuern ungehindert an die Banken weiterzuleiten und im Nachhinein durch die Steuererklärung den Freibetrag anrechnen zu lassen. Allerdings muss man dann auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuern warten und gewährt dem Staat sozusagen einen temporären zinslosen Kredit. Mit einem Freistellungsauftrag kann man stattdessen sicherstellen, dass die Abgeltungssteuer im gewährten Rahmen nicht an den Fiskus fließt und die Kapitaleinkünfte vollständig dem Anleger zugutekommen.