Als Besitzer von Stammaktien hat man das Recht, bei der jährlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft abzustimmen und somit bei bestimmten Entscheidungen, wie beispielsweise der Wahl des Aufsichtsrats, mitzubestimmen.
Dieses Stimmrecht gilt auch bei außerordentlich einberufenen Hauptversammlungen, wie zum Beispiel bei einer Entscheidung über eine Kapitalerhöhung. Einfluss und Stimmrechte korrelieren direkt mit der Anzahl der gehaltenen Aktien.
Insbesondere für institutionelle Anleger wie Banken, Fonds und Beteiligungsgesellschaften sind Stimmrechte von großem Interesse, da sie häufig größere Aktienanteile besitzen oder verwalten.