Im Unterschied zu Nennwertaktien, bei denen ein fester Nennbetrag pro Aktie vorgegeben ist, verfügen Stückaktien über keinen bestimmten Nennwert. Stattdessen ist der Anteil am Grundkapital pro Aktie gleich und wird beispielsweise in Prozent angegeben.
BEISPIEL: Von Aktie XY gibt es 5000 Aktien, das Grundkapital beläuft sich auf 500.000 Euro. Der Grundkapitalanteil pro Aktie beträgt somit 0,02% (Rechnung: 500.000 Euro / 5000 Aktien = 100 Euro pro Aktie = 0,02%). 100 Euro ist dann der theoretische Nennbetrag pro Aktie.
Die Einführung von Stückaktien erfolgte vor allem im Zuge der Euro-Einführung, um die Umstellung an der Börse zu erleichtern. Stückaktien können an der Abkürzung „o. N.“ in der Aktienbezeichnung erkannt werden, wie zum Beispiel bei der Porsche-Aktie auf finanztreff.de: „PORSCHE AUTOMOBIL HOLDING SE INHABER-VORZUGSAKTIEN O.ST.O.N“.
Stückaktien werden auch als nennwertlose Aktien oder Quotenaktien bezeichnet.