In der Börsenwelt bezieht sich der Begriff Emission auf die Ausgabe von Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen auf den Markt. Die Unternehmen oder Staaten, die diese Wertpapiere herausgeben, werden als Emittenten bezeichnet. Während Unternehmen oft Emittenten von Aktien sind, können sowohl Unternehmen als auch Staaten Emittenten von Anleihen sein.
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Ganz einfach: Damit die Emittenten an Geld kommen, beispielsweise um zu wachsen (eher Firma) oder um hohe Kosten zu begleichen (eher Staat).
Eigenkapital wird durch den Kauf von Aktien erworben, während Anleihen Fremdkapital bzw. Inhaberschuldverschreibungen darstellen, da man dem Emittenten Geld leiht. Neuemissionen beziehen sich in der Regel auf die (Neu-)Ausgabe von Aktien oder Anleihen durch einen Emittenten auf den Kapitalmärkten.
Die Durchführung von (Neu-)Emissionen erfolgt in der Regel durch eine oder mehrere Banken, die von den Emittenten beauftragt werden. Diese Banken vermitteln die Wertpapiere an potenzielle Investoren und legen den Preis fest. Es gibt verschiedene Verfahren, die Banken zur Preisfindung anwenden können.
Beim Emissionsprozess von Aktien ist das Bookbuilding-Verfahren heutzutage am gebräuchlichsten. Dabei können interessierte Anleger ab einem bestimmten Zeitpunkt der Bank mitteilen, wie viele Neuemissionsaktien sie zu welchem Preis innerhalb einer von der Bank festgelegten Preisspanne erwerben möchten. Die Bank legt dann aufgrund der Nachfrage den Emissionspreis oder Ausgabekurs fest. Dieser Preis gibt den Preis an, zu dem Anleger die Aktie vor dem Börsengang (auch IPO genannt) erwerben können.
Eine Möglichkeit, Aktien von Unternehmen zu erwerben, ist die Teilnahme an einer Neuemission, die von einer oder mehreren Banken durchgeführt wird. Ein solcher Kauf wird als „Zeichnung“ bezeichnet. Während einer bestimmten Zeichnungsfrist können Investoren ein Gebot abgeben und angeben, wie viele Aktien sie zum von der Bank festgelegten Emissionspreis kaufen möchten.
Wenn ein Investor den Zuschlag erhält und der Aktienkauf zum Emissionspreis erfolgreich ist, wird er bereits vor dem eigentlichen Börsengang Besitzer der Aktie. Börsengänge von besonders bekannten Unternehmen können eine hohe Nachfrage auslösen, was dazu führt, dass die Aktien überzeichnet sind, was wiederrum bedeutet, dass nicht genug Aktien für alle Interessenten zur Verfügung stehen.
Ein Beispiel dafür ist der Börsengang der Telekom-Aktie im Jahr 1996, bei dem die Nachfrage so hoch war, dass nur etwa 12,5% der Interessenten die Möglichkeit hatten, die Aktie zu erwerben. Das Wertpapier war achtfach überzeichnet, was dazu führte, dass sogar kurz vor dem Ende der Zeichnungsfrist weitere 100 Millionen Aktien ausgegeben wurden.