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Einfach erklärt: Die Abgeltungsteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge, bei der Gewinnrealisierung von Wertpapieren, Zinsen und Dividenden anfällt. Der Steuersatz beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5%) und Kirchensteuer (8-9%). Dies ergibt einen Steuersatz von 26,38% bis höchstens 28%.
Ein Beispiel: Angenommen, Du hast 10 Aktien für je 100 Euro gekauft (1000 Euro insgesamt). Nach einiger Zeit verkaufst Du die Aktien für je 110 Euro, was einen Gewinn von 100 Euro ergibt. Nach Abzug der Brokerkosten wird 25% Abgeltungssteuer vom übrigen Gewinn an das Finanzamt abgeführt.
Automatische Überweisung an Finanzamt:
Wenn Du Aktien online vhandelst, überweist Dein Online-Broker die Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt. Wenn Du Aktien über Deine Hausbank kaufst, überweist diese die Abgeltungssteuer. Du musst die Abgeltungssteuer somit nicht in Deiner Steuererklärung angeben.
Ausnahme ausländische Broker
Wenn Du bei einem ausländischen Broker angemeldet bist, musst Du die Abgeltungssteuer in der Regel selbst in Deiner Jahressteuererklärung abführen. Hier hast Du jedoch den Vorteil, dass Du mit den Steuern noch bis zum Jahresende arbeiten kannst (z.B. als sicheres Tagesgeld anlegen).
Einführung der Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer für Kapitalvermögen wurde am 1. Januar 2009 eingeführt, um die Besteuerung zu vereinfachen. Vor der Einführung der Abgeltungsteuer musste man keine Steuern auf Wertpapiere zahlen, die man länger als ein Jahr gehalten hat.
Verluste und Abgeltungsteuer
Wenn man mit Aktien Verluste macht, muss keine Abgeltungssteuer bezahlt werden.